4.2.3 Es tritt hinzu, dass die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge gemäss den vorliegenden Akten spätestens seit September 2012 gemahnt und betrieben werden mussten. Der von der Kasse eingereichte Kontoauszug belegt (vgl. Beilage 1 zur Eingabe der Kasse vom 4. April 2016), dass die B.____ GmbH die von ihr geschuldeten Beiträge in den rund zwei Jahren vor der Konkurseröffnung nur unvollständig und äusserst schleppend bzw. überhaupt nicht mehr bezahlt hat.