Diese Darstellung ist nun allerdings schwerlich mit der Tatsache in Einklang zu bringen, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurses am 30. September 2014 (vgl. Beilage 1 zur Vernehmlassung der Kasse) bereits seit rund fünf Monaten alleine die Beitragsausstände gegenüber der Kasse den Betrag von CHF 8‘000.— deutlich überschritten haben (vgl. Kontoauszug der Kasse, Beilage 1 zur Eingabe der Kasse vom 4. April 2016). Unbesehen der Tatsache, dass den Aussagen des Beschwerdeführers zufolge auch noch weitere andere Kreditoren zu befriedigen gewesen wären, erhellt damit, dass spätestens Ende September 2014 keine genügenden Aktiven vorhanden waren, um das Fortbestehen der B.__