9.4 Der Beschwerdeführer macht zu seiner persönlichen Entlastung ausserdem geltend, dass er persönliche und finanzielle Anstrengungen unternommen habe, die eine Haftung ausschliessen würden. In der Hoffnung, den Betrieb sanieren zu können, habe er Fr. 1,8 Mio. eingeschossen. Die Ausstände hingegen hätten höchstens Fr. 286‘000.-- betragen. Er habe also sechs Mal mehr in die Fortführung der Konkursitin investiert als die Beschwerdegegnerin.