In der Folge musste die Beschwerdegegnerin auch für die Beiträge für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2012 die Betreibung einleiten (act. 33-38). Aus dem Kontoauszug vom 30. Juni 2014 geht hervor, dass die Konkursitin am 19. März 2013 Fr. 17‘984.75 und am 4. Juli 2013 Fr. 130‘262.-- zahlte. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Ausstand jedoch bereits Fr. 361‘680.45. Danach war immer noch eine Forderung von Fr. 231‘418.45 offen.