Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 14. März 2013 stellte die Beschwerdegegnerin der Konkursitin einen Tilgungsplan zu. Darin war vorgesehen, dass die Konkursitin den Ausstand der Abrechnung vom September 2012 inkl. Mahnungskosten und Verzugszins im Gesamtbetrag von Fr. 180‘785.30 in 10 Raten bis Ende 2013 abbezahlt (act. 30; 9 x Fr. 18‘000.-- und 1 x Fr. 18‘785.30). In der Folge musste die Beschwerdegegnerin auch für die Beiträge für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2012 die Betreibung einleiten (act.