Bereits am 23. Oktober 2012 musste die Konkursitin an die offene Rechnung erinnert werden (act. 13). Der Beschwerdeführer selbst nahm am 11. Januar 2013 den Zahlungsbefehl vom 14. Dezember 2012 in der Höhe von insgesamt Fr. 180‘582.30 (inkl. Verwaltungskosten und Verzugszinsen) entgegen. Am 15. Januar 2013 meldete die B.____ AG der Beschwerdegegnerin die korrigierte Lohnsumme 2012 im Betrag von Fr. 1‘922‘035.10 und für das Jahr 2013 eine voraussichtliche Lohnsumme von Fr. 1‘781‘520.--.