Im Bericht der Revisionsstelle vom 25. Februar 2013 halten die Revisoren von G.____ Treuhand fest, dass sie darauf aufmerksam machen würden, dass die im Anhang unter Fortführung der Unternehmertätigkeit gemachten Aussagen absolut zwingend positiv verlaufen müssten. Sollte dem nicht so sein, würde die Fortführung der Unternehmenstätigkeit verunmöglicht und die Jahresrechnung müsste auf der Basis von Veräusserungswerten erstellt werden. Zusätzlich sei darauf aufmerksam zu machen, dass die B.____ AG im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR überschuldet sei. Da Gläubiger der B.____ AG im Betrag von Fr. 1‘512‘340.05 Rangrücktritt erklärt