8.3.1 Zwar kann aufgrund der Aktenlage und der Darlegungen des Beschwerdeführers geschlossen werden, dass er sich redlich für das Überleben der B.____ AG einsetzte. Im Mai 2013 erstellte er einen Situationsbericht (act. 167). Zudem versuchte er im Oktober 2013 die Zusammenarbeit mit der C.____ GmbH als einzigem Auftraggeber zu verbessern und die Bezahlung der Arbeit sicherzustellen (act. 172). Zu beachten ist jedoch, dass es als Rechtfertigung oder Entschuldigung für die Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht genügt, dass Hoffnung auf die Sanierung des Unternehmens besteht.