Es sei für ihn nicht absehbar gewesen, dass es die B.____ AG nicht schaffen würde, die finanzielle Lage zu meistern. Es habe zudem ein Zustand bestanden, der es ihm als Verwaltungsrat erlaubt habe, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst lebenswichtige Verpflichtungen zu erfüllen und die AHV-Beiträge offen zu lassen.