8.1 Zu prüfen ist in einem ersten Schritt, ob und inwieweit der entstandene Schaden auf ein qualifiziert schuldhaftes Verhalten der B.____ AG zurückzuführen ist. Wie in Erwägung 5.2 hiervor dargelegt, hat die B.____ AG die Beitragszahlungs- und Abrechnungspflicht verletzt, weshalb grundsätzlich von ihrem Verschulden auszugehen ist. Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe alles Mögliche bewerkstelligt, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. Es sei für ihn nicht absehbar gewesen, dass es die B.____ AG nicht schaffen würde, die finanzielle Lage zu meistern.