Er sei selbst hintergangen worden. Das späte Aufscheinen der Probleme mit dem Grosskunden C.____ GmbH Ende September 2013 sei ohne weiteres als Aspekt der relativ kurzen Zeit zu werten und führe zur kompletten Entlastung des Beschwerdeführers, der umgehend die Bilanz deponiert habe, nachdem der Einigungsversuch vom 21. Oktober 2013 definitiv gescheitert sei. Vor Ende September 2013 habe die C.____ GmbH die Akontozahlungen beglichen, weshalb man auf eine Sanierung der B.____ AG habe hoffen dürfen.