Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht bekannt. Das passive Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber den mutmasslich faktischen Organen könne ihn nicht entlasten. Zudem habe es sich nicht um eine kurzfristige finanzielle Schieflage gehandelt. D. In der Folge zog das Gericht die Konkursakten der B.____ AG bei.