Er habe den Betrieb in der Hoffnung auf eine Sanierung im Interesse der Mitarbeitenden und der Gläubigern durch sehr grosszügige Geldeinlagen aus privaten Mitteln gestützt. Insgesamt würden sich seine Einlagen, es handle sich um Darlehen, auf über Fr. 1.8 Mio. belaufen. Auf der anderen Seite habe er keine Bezüge für seine Tätigkeiten als Geschäftsführer und Verwaltungsrat erhalten. Gemäss Revisionsbericht der G.____ Treuhand habe im Jahr 2012 und im Jahr 2013 keine Überschuldung bestanden, weil Rücktrittserklärungen im Umfang von Fr. 1.5 Mio. vorgelegen hätten. Er habe somit bis mindestens Ende 2013 davon ausgehen dürfen, dass die Aktiengesellschaft zu retten sei.