Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht troffen und seien für den gesamten Betrieb verantwortlich gewesen. Nur sie hätten wissen können, dass die Ausstände der C.____ GmbH nicht wie erwartet eingegangen seien. Im Jahr 2013 hätten die beiden dem Beschwerdeführer offensichtlich falsche Angaben zum Geschäftsverlauf und insbesondere zum Wert der angefangenen Arbeiten und zur Zahlungsmoral der Co.____ GmbH gemacht. Anders könne nicht erklärt werden, dass er noch im Juli 2013 privat eine Bürgschaft für die B.____ AG über Fr. 50‘000.-- eingegangen sei. Dadurch habe die Liquidität verbessert werden können.