A. Die B.____ AG mit Sitz in Z.____ war mit Wirkung ab 1. November 2011 als beitragspflichtige Arbeitgeberin der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) zur Entrichtung der AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge angeschlossen. Am 6. Februar 2014 wurde über das Unternehmen der Konkurs eröffnet. Am 22. Mai 2014 wurde die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven publiziert. Nach Durchführung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Vorabklärungen forderte die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 24. November 2014 von A.__