zember 2012 bzw. vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 festgesetzten persönlichen Beiträge des Versicherten sprechen würden. Unter diesen Umständen kann von weiteren Ausführungen hierzu abgesehen und stattdessen auf die Erwägungen des angefochtenen Einspracheentscheids vom 7. Januar 2016 verwiesen werden, in denen die Ausgleichskasse die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge der selbständigerwerbenden Versicherten und die massgebliche Bedeutung der Steuermeldung für die Festsetzung des beitragspflichtigen Einkommens zutreffend darlegt.