Zudem erhob die Ausgleichskasse in diesen Verfügungen vom Versicherten Verwaltungskosten in der Höhe von Fr. 194.20 (für 2012) bzw. von Fr. 234.20 (für 2013) sowie Beiträge an die Familienausgleichskasse im Umfang von Fr. 1‘401.40 (für 2012) bzw. von Fr. 1’352.40 (für 2013). Die Berechnung dieser Beiträge stützte sich auf zwei Meldungen der Steuerverwaltung Basel-Landschaft vom 23. November 2015 über die Veranlagung der direkten Bundessteuer in Bezug auf das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.