C. Nachdem sich der Versicherte mit der Erhebung von Verzugszinsen auf seine persönlichen Beiträge nicht einverstanden erklärt hatte, erliess die Kasse am 19. September 2016 insgesamt drei Verfügungen, mit welchen sie für die Jahre 2013 bis 2015 jeweils die Akontobeiträge für Selbständigerwerbende sowie darauf entfallende Verzugszinsen im Umfang insgesamt von Fr. 785.60 festsetzte. Eine hiergegen am 19. Oktober 2016 erhobene Einsprache des Versicherten wies die Kasse mit Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2016 ab.