eine Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit durch die deutsche C.____. Diese teilte dem schweizerischen Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 15. März 2016 mit, dass für A.____ die Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit der Schweiz anzuwenden seien. Mit Schreiben vom 24. März 2016 teilte das BSV der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Kasse) deshalb mit, dass A.____ in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht den schweizerischen Rechtsvorschriften unterstehe. In der Folge bestätigte die Kasse mit Schreiben vom 20. April 2016, dass A.____ rückwirkend per 1. Juli 2013 der schweizerischen Sozialversicherung unterstehe.