Betreff Verzugszins A. A.____ war bis Juli 2016 als selbständig erwerbstätiger Arzt in Deutschland tätig. Seit 2013 war er darüber hinaus in unselbständiger Stellung auch in der Schweiz erwerbstätig. Sein Wohnsitz und Steuerdomizil lag während dieser Zeit in Deutschland. Nachdem die deutsche Versorgungsanstalt B.____ darauf bestanden hatte, trotz bereits gegenüber der schweizerischen Sozialversicherungsanstalt getätigter Lohnabzüge ebenfalls Beiträge auf das in der Schweiz erzielte Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu erheben, beantragte A.____ eine Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Zuständigkeit durch die deutsche C.___