Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demgemäss wird e r k a n n t : ://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der angefochtene Einspracheentscheid vom 27. September 2016 sowie die Verfügung vom 7. September 2016 der Ausgleichskasse Basel-Landschaft aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Gegen diesen Entscheid wurde am 29. Mai 2017 Beschwerde beim Bundesgericht (Verfahren- Nr. 9C_406/2017 und 9C_407/2017) erhoben.