Dasselbe Verständnis findet sich auch im (ersten) Kommentar zum AHVG. BINSWANGER führt darin aus, dass die Kantone durch ihr Einführungsgesetz die Wohnsitzgemeinden verpflichten können, ihnen einen Teil der durch die Übernahme entstehenden Kosten zurückzuvergüten (PETER BINSWANGER, Kommentar zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Zürich 1950, S. 92). In der jüngeren Literatur scheinen die meisten Autoren lediglich auf den Gesetzestext selbst zu verweisen (CYRILL BERGER, Die Herabsetzung und der Erlass von AHV- Beiträgen, in: Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge [SZS] 2010, S. 268; PIERRE-YVES GREBER/JEAN-LOUIS