4.3 Nichts anderes ergibt sich aus den Materialien. So wird in der Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 24. Mai 1946 ausgeführt, dass Art. 11 AHVG den Wohnsitzkantonen die Möglichkeit eines teilweisen Rückgriffes auf die Wohnsitzgemeinden offen lässt. Dasselbe Verständnis findet sich auch im (ersten) Kommentar zum AHVG.