Unter dem Verb „mittragen“ wird im Allgemeinen (1) „beim Tragen mitmachen, helfen“ oder (2) gemeinsam mit anderen unterstützen verstanden (Duden online, http://www.duden.de/rechtschreibung/mittragen). Das Präfix „mit“ drückt dabei eine dauernde Vereinigung oder Teilnahme aus (Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 23. Auflage, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004). Die französische und italienische Fassung des Art. 11 Abs. 2 Satz 3 AHVG sprechen jeweils von einem „Beteiligen“ („participer“) bzw. „Beitragen“ („contribuire“) der Gemeinden. Damit ist klar, dass der Wortlaut des Gesetzes eine gemeinsame Kostentragung vorsieht.