A. Die Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) stellte der Einwohnergemeinde A.____ mit Verfügung vom 7. September 2016 die erlassenen AHV/IV/EO-Mindestbeiträge der Versicherten B.____, C.____ und D.____ in der Höhe von insgesamt Fr. 1‘440.– in Rechnung. Auf Einsprache der Einwohnergemeinde A.____ hin hielt die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 27. September 2016 an der Verfügung fest. Sie führte aus, dass der zuständige Sozialdienst der Einwohnergemeinde A.____ die Erlassgesuche für die betreffenden Versicherten für das Jahr 2015 eingereicht habe. Die Einwohnergemeinde A.___