://: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 23. September 2016 aufgehoben und die Angelegenheit für weitere Abklärungen im Sinne der Erwägungen sowie zum Erlass einer neuen Verfügung an die Ausgleichskasse Basel-Landschaft zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die ausserordentlichen Kosten sind wettzuschlagen. http://www.bl.ch/kantonsgericht Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht