Zudem habe der Beschwerdeführer der Steuerbehörde im Dezember 2014 angekündigt, die betreffende Liegenschaft im Jahr 2015 verkaufen oder aber nach Beendigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit ins Privatvermögen überführen zu wollen. Demgegenüber stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, dass sich die Sachlage seit dem Urteil des Präsidenten des Versicherungsgerichts vom 25. September 1998, womit die Liegenschaft X.____ zum Privatvermögen zugewiesen wurde, nicht verändert habe.