Die Berechnung dieser Beiträge stützte sich auf die Meldung der Steuerverwaltung Basel-Landschaft (Steuerverwaltung) vom 8. August 2016 über die Veranlagung der direkten Bundessteuer. Im Weiteren nahm die Ausgleichskasse mittels Gegenüberstellung des geschuldeten und bereits fakturierten Beitrages eine Differenzabrechnung für die genannte Beitragsperiode vor. Diese ergab einen Saldo zu Gunsten der Ausgleichskasse von Fr. 3‘122.40. Die hiergegen erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Entscheid vom 23. September 2016 ab.