Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht und dieser als ausgewiesener Buchhalter stets gute Arbeit geleistet habe, weshalb er ihm habe vertrauen dürfen, läuft dieser Einwand nach dem vorstehend Gesagten ins Leere. Auch wenn er die Verantwortung für die Finanzen/Administration und die Erledigung der Post seinem Vater übertragen hatte, hätte der Beschwerdeführer die Zahlung der Kassenrechnungen besser im Auge behalten müssen. Ebenso hätte er sich bei der Kasse periodisch selbst über den Stand der Dinge erkundigen können.