8.5 Bei der B.____GmbH handelte es sich um eine kleine, überschaubar organisierte Unternehmung mit einfacher Verwaltungsstruktur. Bei derart leicht überschaubaren Verhältnissen muss vom Geschäftsführer einer GmbH verlangt werden, dass er den Überblick über alle wesentlichen Belange des Unternehmens hat. In diesen Konstellationen werden praxisgemäss auch erhöhte Anforderungen an Kenntnis und Erledigung von Abrechnungs- und Zahlungsverkehr mit der Ausgleichskasse gestellt. Denn gemäss Art.