{"Signatur": "BL_KG_002", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2016-11-28", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_710-16-338-317_2016-11-28.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=cd9ec27b-eb53-45d7-88fc-c6626619987e&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050663", "Checksum": "d13b0515aa6a3eaf2d90ea0253b4e462"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_002_710-16-338-317_2016-11-28.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=e4cc832e-db34-4903-b960-b962fb517d84", "Checksum": "cf71380b316ca877723a4d637aba93be"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["710 16 338/317"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 28.11.2016 710 16 338/317"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Sozialversicherungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Alters- und Hinterlassenenversicherung \r Die Voraussetzungen für die Forderung von Schadenersatz gemäss Art. 52 AHVG sind erfüllt."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:37:32", "Checksum": "169650bae19d74f33eaaf7a236ce9544", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Sozialversicherungsrecht 28.11.2016 710 16 338/317\nRegeste:\nAlters- und Hinterlassenenversicherung \r Die Voraussetzungen für die Forderung von Schadenersatz gemäss Art. 52 AHVG sind erfüllt.\n\n9.2 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist Kenntnis des Schadens gemäss\nArt. 52 Abs. 3 AHVG von dem Zeitpunkt an gegeben, in welchem die Ausgleichskasse unter\nBeachtung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit und unter Berücksichtigung der Praxis erkennen muss, dass die tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr erlauben, die Beiträge einzufordern, wohl aber eine Schadenersatzpflicht begründen können (BGE 131 V 427 E. 3.1, 119 V 92\nE. 3). Bei Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven gilt der Schaden als eingetreten,\nsobald der Konkurs amtlich für fruchtlos erklärt wird, woraus der Verlust der Beitragsforderung\nder Ausgleichskasse resultiert. Die Frist von zwei Jahren für die Geltendmachung der Schadenersatzforderung seit Kenntnis des Schadens beginnt demnach vom Zeitpunkt der Fruchtloserklärung beziehungsweise von deren Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt\n(SHAB) an zu laufen (BGE 129 V 193 E. 2.3, 128 V 12 E. 5a, 126 V 444 E. 3c).\n\nSeite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n9.3 Der Konkurs über die B.____GmbH wurde am 10. März 2015 eröffnet. Mit Schreiben\nvom 17. Dezember 2015 stellte das Konkursamt Basel-Landschaft das Konkursverfahren definitiv ein. Indem die Ausgleichskasse am 14. Januar 2016 gegenüber dem Beschwerdeführer die\nSchadenersatzverfügung erliess, hat sie die zweijährige Frist gemäss Art. 52 Abs. 3 AHVG in\njedem Fall gewahrt.\n\n10. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ergibt sich zusammenfassend, dass die\nVoraussetzungen für die Forderung von Schadenersatz erfüllt sind. Rechtfertigungs- oder Exkulpationsgründe liegen keine vor. Die Beschwerdegegnerin hat demnach den Beschwerdeführer zu Recht verpflichtet, Schadenersatz für entgangene bundesrechtliche Beiträge im Umfang\nvon Fr. 8‘356.75 (inklusive Nebenkosten) zu bezahlen. Die gegen den Einspracheentscheid\nvom 30. August 2016 erhobene Beschwerde ist demzufolge als unbegründet abzuweisen.\n\n11. Art. 61 lit. a ATSG bestimmt, dass das Verfahren vor dem kantonalen Gericht für die\nParteien kostenlos zu sein hat. Es sind deshalb für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu\nerheben. Die ausserordentlichen Kosten des Prozesses sind bei diesem Ausgang des Verfahrens wettzuschlagen.\n\nDemgemäss wird e r k a n n t :\n\n://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.\n\n2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.\n\n3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.\n\nhttp://www.bl.ch/kantonsgericht\n\nSeite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}