C. Mit Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2015 wies die Kasse die Einsprache der Versicherten ab. Zur Begründung hielt sie zusammenfassend fest, dass die für verheiratete Nichterwerbstätige vorgesehene Beitragsbemessung unbesehen des Güterstands der Ehegatten gelte.