Vorliegend hat der Beschwerdeführer in den Jahren 2011 und 2012 weiterhin Löhne ausgezahlt, obwohl die finanzielle Situation des Unternehmens es ihm augenscheinlich nicht erlaubte, die Beiträge darauf zu entrichten. Sich selbst hat der Beschwerdeführer gar Löhne ausbezahlt, die jene der Vorjahre um ein Mehrfaches überstiegen. Gleichzeitig wurden bei der Ausgleichskasse zu tiefe Lohnsummen deklariert. So wurde der tatsächliche Ausstand der Sozialversicherungsbeiträge erst nach einer Arbeitgeberkontrolle deutlich. Sanierungsbemühungen im Sinne der Rechtsprechung, namentlich in Form eines konkreten Sanierungskonzepts, wurden nicht angestrengt.