Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht schäftsführer sei im Jahr 2011 mehr als verdoppelt worden. Bereits im Jahr 2010 habe der beauftragte Treuhänder die GmbH darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der begründeten Besorgnis einer Überschuldung eine Zwischenbilanz durch einen zugelassenen Revisor zu erstellen sei. Sodann seien in den Jahren 2010 und 2011 Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber Personalvorsorgeeinrichtungen und Leasingverbindlichkeiten nicht festgehalten worden, wodurch die finanzielle Situation in den Bilanzen beschönigt worden sei.