Der ursächliche Grund für den Konkurs habe nicht in der allgemeinen Finanzlage des Unternehmens bestanden, sondern in der Sperrung der Konti respektive dem Einzug der Bücher. Der Schaden sei erst im Zeitpunkt des Konkurses entstanden. Zu diesem Zeitpunkt habe der Beschwerdeführer jedoch keine Organstellung mehr gehabt. In den Abschlüssen der Jahre 2011 und 2012 seien die Verbindlichkeiten gegenüber den Sozialversicherungen ordnungsgemäss zurückgestellt worden.