Die Gewinnsituation der Gesellschaft sei Ende 2011 ausserordentlich gut gewesen. Der Beschwerdeführer habe mit einer (wenn auch verspäteten) Zahlung rechnen dürfen. Zur Überbrückung habe er sämtliche privaten Mittel eingesetzt, so dass diese heute erschöpft seien. Auch die Aussicht für 2012 sei ungetrübt gewesen. Per Ende 2012 habe der Beschwerdeführer jedoch faktisch die Kontrolle über sein Unternehmen verloren, obwohl die Gesellschaft solvent und liquide gewesen sei. Der ursächliche Grund für den Konkurs habe nicht in der allgemeinen Finanzlage des Unternehmens bestanden, sondern in der Sperrung der Konti respektive dem Einzug der Bücher.