Mit Verfügung vom 27. März 2015 forderte die Ausgleichskasse vom Gesellschafter A.____ Schadenersatz in der Höhe von insgesamt Fr. 82‘656.65, bestehend aus nachzuzahlenden Personalbeiträgen AHV/IV/EO/ALV zuzüglich Verwaltungskosten für die Jahre 2011 und 2012 in der Höhe von Fr. 72‘369.– sowie aus Arbeitgeberbeiträgen an die Familienausgleichskasse Basel-Stadt für die Jahre 2011 und 2012 in der Höhe von Fr. 10‘287.65. Daran hielt sie auf Einsprache von A.____ hin mit Entscheid vom 3. November 2015 fest.