A. Die B.____ GmbH mit Sitz in C.____ war ab dem 1. April 2005 als beitragspflichtige Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt (Ausgleichskasse) angeschlossen. Am 13. November 2013 wurde über die B.____ GmbH der Konkurs eröffnet. Nachdem das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost das Konkursverfahren am 27. Oktober 2014 für definitiv geschlossen erklärte, stellte es der Ausgleichskasse am 3. November 2014 einen Verlustschein über Fr. 68‘925.75 für ausstehende Arbeitgeberbeiträge in den Jahren 2011 und 2012 einschliesslich Zinsen und Kosten aus. Die Forderung wurde von der B.____ GmbH nicht bestritten.