E. 2a, 139 V 12 E. 4.2; UELI KIESER, Die Abgrenzung zwischen Erwerbsund Nichterwerbstätigen einschliesslich Festsetzung der Beiträge von Nichterwerbstätigen, in: Aktuelle Fragen aus dem Beitragsrecht der AHV, St. Gallen 1998, S. 76; UELI KIESER, AHVrechtliche Unterstellung nach Ehescheidung, in: AJP 2012, S. 754). Für die Beantwortung der Frage, ob Erwerbstätigkeit vorliegt, kommt es nicht darauf an, wie ein Beitragspflichtiger sich selber – subjektiv – qualifiziert. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten, die durch eine Tätigkeit begründet werden oder in deren Rahmen eine solche ausgeübt wird (WSN, Rz.