Gleichzeitig verfügte die Ausgleichskasse neu über die Beiträge für die Jahre 2011 bis 2013 unter Anrechnung der Beiträge aus der Erwerbstätigkeit. Ausserdem verfügte sie die Beiträge für das Jahr 2014. Die Beiträge für den Zeitraum ab 2015 wurden provisorisch fakturiert. Die gegen die Verfügungen vom 31. März 2016 erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse mit Entscheid vom 9. Juni 2016 ab.