Nachdem sich A.____ am 15. Februar 2016 für eine Altersrente anmeldete, stellte die Ausgleichskasse fest, dass die Versicherte seit 2009 zu wenig AHV-Beiträge einbezahlt habe und demzufolge Beitragslücken aufweise. Aufgrund dieser Feststellung wurde A.____ die „Anmeldung Nichterwerbstätige“ zugeschickt. Nach weiteren Abklärungen erfasste die Ausgleichskasse A.____ gemäss Schreiben vom 31. März 2016 für die Zeit ab dem 1. Januar 2011 bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters per 31. Mai 2016 als Nichterwerbstätige. Gleichzeitig verfügte die Ausgleichskasse neu über die Beiträge für die Jahre 2011 bis 2013 unter Anrechnung der Beiträge aus der Erwerbstätigkeit.