A. Die 1952 geborene A.____ hatte sich am 15. Januar 2010 bei der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) als Selbstständigerwerbende im Nebenerwerb angemeldet. Dabei vermerkte sie, dass sie Gesellschafterin eines verpachteten Landwirtschaftsbetriebes sei. Sie wurde von der Ausgleichskasse am 30. Dezember 2010 rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 als Selbstständigerwerbende im Nebenerwerb erfasst. Für die Jahre 2007 und 2008 wurden die entsprechenden Beiträge in Rechnung gestellt. Für die Jahre 2009 – 2013 bezahlte A.____ keine Beiträge, da ihr Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht den für den Mindestbeitrag notwendigen Betrag erreichte.