Demgegenüber weist die Rechtsvertreterin in der Begründung dieses Antrags darauf hin, dass der Versicherte seit dem 27. Februar 2016 behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage sei, seine Rechte selber wirksam wahrzunehmen. Ohne die Hilfe eines Dritten könne der Versicherte nicht mit der Aussenwelt kommunizieren (nicht einmal das selbständige Telefonieren sei ihm zurzeit möglich).