4.4.2 Rund fünf Jahre nach Inkrafttreten des ATSG hat der Gesetzgeber das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen, dessen Bestimmungen am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Im Rahmen dieses Gesetzes ist unter anderem die oben erwähnte Bestimmung von Art. 43bis Abs. 1bis AHVG erlassen worden, wonach der Anspruch auf die Entschädigung für eine Hilflosenentschädigung leichten Grades bei einem Aufenthalt in einem Heim entfällt.