Nachdem die IV-Stelle Basel-Stadt der Ausgleichskasse am 26. Mai 2015 mitgeteilt hatte, dass der Versicherte per 18. Mai 2016 aus dem Spital ausgetreten sei, verfügte die Ausgleichskasse am 30. Mai 2016, dass A.____ ab 1. Mai 2016 (wieder) Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades der AHV in der Höhe von Fr. 470.-- pro Monat habe.