4.3 Auch die konkreten Berechnungen für die Beitragsjahre 2012 und 2013 werden nicht bestritten. Die Festlegung der Beiträge der Jahre 2012 und 2013 anhand der definitiven Steuerveranlagungen vom 16. Oktober 2014 und 9. Dezember 2015 erweisen sich als korrekt. Für die detaillierte Erklärung der Berechnung wird deshalb ebenfalls auf den Einspracheentscheid vom 16. April 2016 verwiesen. Zusammenfassend wurde für das Jahr 2012 ein massgebendes Reinvermögen von Fr. 797‘854.-- ermittelt. Dieser Betrag wurde auf die nächsten Fr. 50‘000.-- abgerundet, woraus sich die für die Berechnung der Beiträge 2012 massgebende Summe von Fr. 750‘000.-- ergab.