Seite 5 Betrag von Fr. 1‘189.40 ab 1. Januar 2012 bis am 28. Dezember 2012 zu 5% verzinst, was nicht zu beanstanden ist. Demnach kann festgehalten werden, dass der Betrag von Fr. 1‘426.95 (Beiträge inkl. Verwaltungskosten und 5% Zins) für das Beitragsjahr 2011 zurecht erhoben wurde. Auch hier wurde die konkrete Berechnung der Beiträge nicht beanstandet und es kann auch hier für die detaillierten Erwägungen auf den Einspracheentscheid verwiesen werden.