B. A.____ erhob gegen den Einspracheentscheid mit Eingabe vom 19. Mai 2016 bzw. 2. Juli 2016 Beschwerde ans Kantonsgericht, Abteilung Sozialversicherungsrecht. Sie beantragte sinngemäss eine erneute Überprüfung der Beitragsverfügungen. Ihre finanzielle Situation sei sehr schlecht und sie verstehe nicht, dass sie so viel zahlen müsse, die anderen Erben dagegen keine Zahlungsaufforderung erhalten hätten, obwohl sie ebenfalls Vermögen geerbt hätten.