Bei der Vergleichsrechnung werden also die Beiträge, die man auf dem Erwerbseinkommen bezahlt, verglichen mit jenen, die man als Nichterwerbstätige bezahlen müsste. Sind die Beiträge auf dem Erwerbseinkommen gleich hoch oder höher als die Hälfte der Beiträge, die man als Nichterwerbstätige zu bezahlen hätte, so gilt man als Erwerbstätige; sind sie hingegen kleiner als die Hälfte dieser Nichterwerbstätigenbeiträge, so hat man den Beitragsstatus einer Nichterwerbstätigen.