_ einen AHV-pflichtigen Lohn von Fr. 9‘904.— bezogen hat. Bei einem Stundelohn von Fr. 36.90 ergibt dies einen Beschäftigungsumfang von insgesamt 268.40 Stunden bzw. bei einer Sollarbeitszeit von 2100 im Kanton Basel-Landschaft für das Jahr 2013 (Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates Nr. 0519 vom 27. März 2012) von insgesamt 12,78%.